OER nutzen & verwenden

Rechte und Pflichten

Die Arbeit mit Open Educational Resources bringt einige Rechte mit sich, wie die Rechte, ein Werk zu verwahren, zu vervielfältigen, zu verwenden, zu verarbeiten, zu vermischen und zu verbreiten. Mit diesen Rechten gehen jedoch auch einige Pflichten einher – im Fall von OER handelt es sich dabei um die Pflichten, die Lizenzbedingungen zu beachten, unter denen eine Ressource veröffentlicht wurde, Änderungen an einer Ressource zu kennzeichnen und eine offene Bildungsressource korrekt auszuweisen. Die Auszeichnung einer Ressource geschieht in Form eines Lizenzhinweistextes.

Lizenzhinweistexte und die TULLU-Regel

Um einen gültigen Lizenzhinweistext zu verfassen, müssen einige wichtige Informationen angegeben werden. Mit der richtigen Vorgehensweise ist das Schreiben von Lizenzhinweistexten jedoch gar nicht so schwer. Wenn Sie nach der sogenannten TULLU-Regel vorgehen, kann eigentlich gar nichts mehr schiefgehen.
Geben Sie folgende Bestandteile in Verbindung mit der Bildungsmaterialie an:

T, wie Titel: Sofern vom Urheber ein Titel angegeben wurde, wie z.B. die Beschreibung eines Fotos, gehört er mit in den Lizenzhinweistext. Die Nennung des Titels ist zwar seit der Version 4 der Creative Commons nicht mehr unbedingt nötig, wird in der OER-Community jedoch als respektvoller Umgang mit offenen Materialien angesehen.
U, wie Urheber*in: Geben Sie den Namen des Urhebers, bzw. der Urheberin an. Dabei kann es sich auch um einen Benutzernamen oder den Namen einer Organisation handeln.
L, wie Lizenz: Unter welcher Creative Commons-Lizenz wurde die Ressource veröffentlicht? Dazu gehört auch die Versionsnummer.
L, wie Link: Hier handelt es sich nicht um einen Link zur Materialie selbst, sondern um einen Link bzw. eine URL zum Lizenztext (den sog. License Deed). Die einzelnen License Deeds finden Sie hier. Wird keine URL zum License Deed angegeben oder wird nicht auf den License Deed verlinkt, ist die Lizenz ungültig.
U, wie Ursprungsort: Damit andere Nutzer*innen die Ursprungsdatei der Materialie finden können, ist es notwendig, einen Link bzw. eine URL zum Fundort anzugeben.

 

So würde das beispielsweise für ein Foto aussehen…

„Kaiserslautern Gartenschau“ von Wolfgang Staudt unter einer CC BY 2.0 Generic-Lizenz.
 

Sollten Sie eine Änderung an einer Materialie vorgenommen haben, können Sie das auf diese Art kennzeichnen:

„Kaiserslautern, kind of blue“ von fidepus unter einer CC BY-SA 2.0 Generic-Lizenz, bearbeitet (beschnitten) durch Tim Wiegers.
 

Wenn Sie nicht mit Links arbeiten können, wie im Fall einer Print-Publikation, würde ein Lizenzhinweistext folgendermaßen aussehen:

„Pfaffwerk“ von Gunnar Grimnes unter einer CC BY 2.0 Generic Lizenz.
Der Lizenzvertrag kann unter folgender URL eingesehen werden: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
Das Werk ist online verfügbar unter: https://www.flickr.com/photos/gromgull/3831012633/in/photolist-6QwWzX-nagJX2-nizfns-EDkRMm-hJdkax-nnoeVv-6QB2AL-ja4jS-hGBGv6-nkkoSp-nagFdd-884pN5-brrrjL-ijNG1-xWgYA-hGGDjB-ncjbkK-884pyq-AK1A1J-4Um5BC-6S32fi-VaGNY1-HqF5Dd-Hq5kDW-6oZzqc-9xYQTU-9xYQLA-T2AhW8-SMQgWA-23JAE9q-s72STr-rt6kRm-paoXts-k3t6Aq-abnScB-EtiAWt-Er39XY-EqWZ1d-EhNHrC-E2dy33-DvSSxr-EhSpnJ-abqGMh-Hq3DHf-HmXt4T-8DEqjw-8EGdci-gD7d6-aL5KcX-idNhf
Wie Sie sehen, ist ein ausgeschriebener Lizenzhinweistext manchmal nicht besonders ansehnlich und kann je nach URL viel Platz verbrauchen. Daher drängt sich natürlich folgende Frage auf:

Wo muss der Lizenzhinweistext stehen?

Wie oben bereits kurz angemerkt, können Lizenzhinweistexte unter Umständen viel Platz einnehmen. Muss ein Lizenzhinweistext also direkt unter einem Bild stehen? Nein. Als Faustregel wird oft angeführt, dass der Lizenzhinweistext an einem dem Medium angepassten Ort untergebracht werden muss. Im Originaltext der Creative Commons-Lizenzbestimmungen heißt es dazu „all reasonable to medium, means and context“. Diese Regelung lässt somit einen gewissen Handlungsspielraum zu. Ein Hinweis auf Lizenzen kann daher auch z.B. am Ende einer Seite oder sogar in einem eigenen Verzeichnis untergebracht werden, sollte es sich um eine größere Anzahl an Lizenzhinweistexten handeln. Es ist jedoch wichtig, dass der Lizenzhinweis leicht zu erreichen ist.

Drei hilfreiche Tools

Um die Erstellung von Lizenzhinweistexten möglichst zu vereinfachen, wurden bereits einige hilfreiche Werkzeuge entwickelt.

Handelt es sich bei dem Bild, das Sie einbinden möchten um ein Foto aus der Wikimedia-Commons-Datenbank oder aus einem Wikipedia-Artikel, können Sie den Lizenzhinweisgenerator der Wikimedia-Foundation nutzen.

Ein weiteres Interessantes Werkzeug ist der Bildungsteiler auf der Website OERhörnchen von Matthias Andrasch. Auf dieser Website werden Sie über einen Fragebogen durch den Erstellungsprozess des Hinweistexts geführt. Sobald Sie alle Felder ausgefüllt und gewählt haben, ob Sie den Hinweistext auf einer Website oder in einem Print-Dokument nutzen möchten, erhalten Sie den passenden Lizenzhinweistext ausgegeben und einen Quelltext mit allen Angaben, den Sie leicht in Ihre eigene Website einbinden können. Ein Tutorial, in dem erklärt wird, wie der Bildungsteiler genau funktioniert, finden Sie hier.

Beim dritten Tool handelt es sich um den CC-Stamper. Der Stamper ist praktisch ein digitaler Stempel, mit dem Sie leicht Fotos mit einer von Ihnen gewählten Lizenz auszeichnen können. Testen Sie ihn doch einfach einmal aus.

Muss ein CC Zero-Foto mit einem Lizenzhinweis gekennzeichnet werden?

Nein, ein Bild unter einer CC Zero-Lizenz muss nicht mit einem Lizenzhinweis versehen werden. Allerdings können Sie natürlich, wenn Sie mögen und das Layout Ihres Mediums es zulässt, trotzdem einen Hinweis erstellen, um die Urheberin bzw. den Urheber zu honorieren.