Die Creative Commons

Die Creative Commons ist eine von der Creative Commons-Initiative entwickelte Open Content-Lizenz. Die Creative Commons Initiative wurde im Jahr 2002 mit dem Ziel gegründet, die Lizenzierung von Medienerzeugnissen für „Otto Normalverbraucher“ zu vereinfachen. Es sollte möglich sein, ein Medium zu lizenzieren und nachts trotzdem ruhig schlafen zu können, ohne vorher ein Jura-Studium zu absolvieren. Die Creative Commons ersetzt das im deutschen Urheberrecht übliche „alle Rechte vorbehalten“ gegen „manche Rechte vorbehalten“. Die in diesem Zuge entstandene Creative Commons-Lizenz wird daher auch oft treffenderweise als „Jedermann-Lizenz“ bezeichnet. Sie hat seit ihrer Einführung einen breiten Nutzer*innenkreis gefunden und wurde konstant optimiert und weiterentwickelt – so handelt es sich bei der aktuellsten Version um die Version vier.

Was „Creative Commons“ NICHT ist

  • ein „alternatives Urheberrecht“ oder eine „Alternative zum Urheberrecht“ und schon gar nicht…
  • eine Erklärung, dass der Urheber seine Rechte aufgibt oder…
  • eine Erklärung, wonach mit einem Werk völlig frei verfahren werden kann

(Weitzmann 2017)

Insgesamt gibt es vier Lizenzelemente (CC 0 dabei ausgenommen), aus denen sechs verschiedene Kombinationen zusammengestellt werden können. Sie reichen von einer möglichst offenen Lizenz, der Creative Commons Zero-Lizenz, bis hin zu einer recht geschlossenen Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz, nach der ein Medium ausschließlich unter Namensnennung der erstellenden Person nicht-kommerziell weiterverbreitet und nicht bearbeitet werden darf. Materialien, die mit einem ND-Modul ausgezeichnet wurden, werden grundsätzlich von der OER-Community nicht als offene Bildungsmaterialien angesehen, da die Möglichkeit der Weiterverarbeitung nicht gegeben ist. Selbst die NC-Lizenz wird durch ihre Einschränkungen von einigen Personen in der OER-Community nicht mehr als OER-Lizenz gewertet bzw. neben den „starken“ OER-Lizenzmodulen wie CC BY und CC BY-SA als „schwache“ OER-Lizenz gewertet. Hier handelt es sich um eine Auslegungsfrage.

Wichtig ist: Sobald eine Creative Commons-Lizenz vergeben wurde, darf sie nicht mehr zurückgenommen werden. Ein Werk darf nachträglich zwar weiter geöffnet, jedoch nicht weiter verschlossen werden. Daher ist es wichtig, sich vor einer Lizenzvergabe eingehende Gedanken darüber zu machen, welche Lizenz die für die jeweilge Situation passende ist. Worauf Sie bei der Wahl der richtigen Lizenz achten müssen und wie Medien mit einer Lizenz ausgezeichnet werden, wird in einer späteren Activity behandelt.

Creative Commons sind grundsätzlich auf Medienerzeugnisse ausgelegt, nicht jedoch auf Software. Wer Software offen lizenzieren möchte, kann unter anderen freien Lizenzen wählen, die auf Software spezialisiert sind, wie die Apache Lizenz oder die GNU GPL. Selbst wenn offene Software per definition auch als OER gewertet werden kann, dreht sich dieser Kurs um die Arbeit mit Medienerzeugnissen. Daher liegt unser Fokus eher auf der Creative Commons.

Creative Commons-Lizenzen

Das CC Zero-Modul

Die Creative Commons Zero Lizenz ist die offenste Creative Commons-Lizenz. Grundsätzlich ist die Verwendung und Bearbeitung einer CC 0-Lizenz durch nichts eingeschränkt und es muss nicht einmal der Name des Urhebers bzw. der Urheberin angegeben werden. Die Urheberin bzw. der Urheber gibt praktisch alle Verwertungsrechte ab. Das Urheberrecht an sich kann in Deutschland jedoch nicht abgegeben werden. So ist die CC 0-Lizenz hierzulande die Lizenz mit dem nahesten Status an der sog. „Gemeinfreiheit“, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers unterliegt.

Weitere Informationen zum NC-Modul finden Sie in diesem Dokument:

Erlaubt:

  • verwahren & vervielfältigen
  • verwenden
  • verarbeiten
  • vermischen
  • verbreiten
  • eigentlich ALLES

Erforderlich:

  • keine direkten Erfordernisse

Keine Lizenzangabe notwendig.

 

Das CC BY-Modul

Die CC BY-Lizenz ist nach der CC-0 die offenste Lizenz. Diese Lizenz ermöglicht es anderen unter der Bedingung der Namensnennung Materialien zu verwenden, verarbeiten, zu vermischen und zu teilen. Jede weitere Creative Commons-Lizenz baut auf der CC BY auf.

Erlaubt:

  • verwahren & vervielfältigen
  • verwenden
  • verarbeiten
  • vermischen
  • verbreiten

Erforderlich:

  • Namensnennung des Urhebers/ der Urheberin
  • Bearbeitungen angeben
  • auf Lizenz verweisen

 

Das CC SA-Modul

Ähnlich wie bei der CC BY-Lizenz muss bei der CC BY-SA-Lizenz der Namen des Urhebers bzw. der Urheberin angegeben werden. Eine veränderte Ressource darf jedoch durch das SA-Modul auch nur unter derselben Lizenz, wie die Ausgangsressource weitergegeben werden. Das heißt, wenn eine Ressource mit der Auszeichnung CC BY-NC-SA bearbeitet wurde, darf sie auch nur unter einer CC BY-NC-SA-Lizenz weiterverbreitet werden. Es ist nicht erlaubt, die Lizenz weiter zu öffnen oder zu schließen.

Erlaubt:

  • verwahren & vervielfältigen
  • verwenden
  • verarbeiten
  • vermischen
  • verbreiten

Erforderlich:

  • Namensnennung des Urhebers/ der Urheberin
  • Bearbeitungen angeben
  • auf Lizenz verweisen
  • Weitergabe nur unter gleicher Lizenz

 

Das CC NC-Modul

Das NC-Modul der Creative Commons gibt Auskunft darüber, dass eine Materialie nur für „nicht-kommerzielle Zwecke“ genutzt werden darf. Was genau der Begriff „nicht-kommerziell“ bedeutet, ist in Deutschland jedoch rechtlich nicht eindeutig geklärt und bleibt im Zweifel Auslegungssache.
Die Nutzung des NC-Moduls wird in der OER-Community kritisch diskutiert. Für einige Personen ist eine Ressource, die mit einem NC-Modul versehen ist, keine OER mehr, für andere zählt sie als „schwache OER“.

Weitere Informationen zum NC-Modul finden Sie in diesem Dokument:

Erlaubt (je nach Kombination mit anderen CC-Modulen):

  • verwahren & vervielfältigen
  • verwenden (nur für nicht-kommerzielle Zwecke)
  • verarbeiten
  • vermischen
  • verbreiten (nur für nicht-kommerzielle Zwecke)

Wenn:

  • keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden

Erforderlich:

  • Namensnennung des Urhebers/ der Urheberin
  • Bearbeitungen angeben
  • auf Lizenz verweisen

Anstelle eines Fotos musste an dieser Stelle ein Platzhalter eingefügt werden. Durch die Verwendung eines Fotos, das unter einer NC-Lizenz steht, hätte die komplette OER Community auch nur unter einer NC-Lizenz veröffentlicht werden können.

 

Das CC ND-Modul

Eine mit einem ND-Modul ausgestattete Ressource zählt nicht mehr als OER, da die Option der Bearbeitung der Materialie nicht mehr gegeben ist.

Lizenzen mit ND-Modul werden oftmals im Open Access-Bereich gewählt.

Erlaubt (je nach Kombination mit anderen CC-Modulen):

  • verwahren & vervielfältigen
  • verwenden
  • verbreiten

Wenn:

  • keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden

Erforderlich:

  • Namensnennung des Urhebers/ der Urheberin
  • auf Lizenz verweisen
  • keine Bearbeitung erlaubt

Anstelle eines Fotos musste an dieser Stelle ein Platzhalter eingefügt werden. Durch die Verwendung eines Fotos, das unter einer ND-Lizenz steht, hätte die komplette OER Community auch nur unter einer ND-Lizenz veröffentlicht werden können.

Welche Bedeutung haben CC-Versionen und die Zusätze Unported, Universell und International?

Im Laufe der Jahre wurden von der Creative Commons-Organisation Änderungen an den CC-Lizenzen vorgenommen, um sie zu optimieren und um Neuerungen, wie z.B. Data Mining, einzuplanen. Bis auf die CC Zero-Lizenz, die weiterhin unter einer Version 1.0 Unported bzw. Universell steht, gibt es inzwischen seit 2013 für alle CC-Lizenzen eine Version 4. Die Änderungen, die die vierte Version der Creative Commons mit sich gebracht hat, können Sie im Artikel „Creative Commons in Version 4.0 verfügbar: Was sich ändert und was nicht“ von John Weitzmann auf iRights.info nachlesen.

Grob lassen sich die Versionen zwischen portierten und unportierten CC-Versionen unterscheiden. Da die Lizenzen von der Creative Commons-Organisation zuerst für das amerikanische Rechtssystem entwickelt werden, ist es oftmals nötig, sie an die rechtlichen Grundlagen anderer Länder anzupassen – sie zu portieren. Der Zusatz „Unported“ bedeutet somit, dass die Lizenz (noch) nicht an die rechtlichen Besonderheiten eines Einsatz-Landes angeglichen wurden. Für Deutschland wurden bereits alle Lizenzbedingungen der Version 4 portiert. In Österreich und in der Schweiz wird hingegen noch an der Portierung der 4. CC-Version gearbeitet.
Wenn eine Lizenz nicht portiert werden musste, wie z.B. die CC Zero-Lizenz, bedeutet das, dass sie generell für die internationale oder universelle Nutzung geeignet ist.

Offenheit von Creative Commons-Lizenzen

Die einzelnen Creative Commons-Module können nach Baukastenprinzip in verschiedenen Kombinationen zu einer Lizenz zusammengesetzt werden. So wird ein Dokument, das nicht kommerziell genutzt aber unter den selben Lizenzbedingungen weitergegeben werden soll aus den Modulen BY, NC und SA zu einer CC BY-NC-SA-Lizenz zusammengestellt.

Der Grafik können Sie entnehmen, welche Lizenzmodule miteinander kombiniert werden können und wie sich die einzelnen Kombinationen von Public Domain (Gemeinfreiheit), also „keine Rechte vorbehalten“ bis hin zum Copyright „alle Recht vorbehalten“ auf die Offenheit einer Ressource auswirken. Die einzelnen Farbabstufungen zeigen die Möglichkeiten an, die Ihnen die einzelnen Lizenzarten bieten. So können Ressourcen im grünen Bereich geteilt, geremixt und kommerziell verwendet werden, im hellgrünen Bereich entfällt jedoch die Möglichkeit der kommerziellen Nutzung. Der gelbe Bereich besteht aus ND-Lizenzen – Ressourcen mit ND-Lizenzen fallen bereits nicht mehr unter die Kategorie der Open Educational Resources, da keine Bearbeitung möglich ist.